La référence en recouvrement

Mit D’ORMANE erfolgt die Forderungseintreibung in HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT!

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Publié dans Eine Geschichte der Beitreibung

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13 Mai 2015

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Ein indischer Kunde, der Lederwaren für Pferde herstellt, stellt fest, dass sein französischer Importeur sich trotz seiner Zahlungserinnerungen weigert, ihm einen Betrag von 15.473 € aus ordnungsgemäß belegten Rechnungen zu zahlen.

Dieser macht die üblichen Argumente geltend, wie z. B. finanzielle Schwierigkeiten und andere fadenscheinige Gründe.

Das Cabinet D’Ormane nimmt sich der Sache an, setzt ein schnelles und effizientes Verfahren ein, um diese Forderung einzutreiben:

• Letztmalige Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein

• Gütliche Verhandlung mit dem Schuldner, jedoch beharrliche Weigerung des Schuldners

• Vorladung vor Gericht

• Durchführung der Pfändung nach erfolgtem Urteil

Der durch die Gerichtsentscheidung dazu gezwungene Importeur hat seine Schuld in 3 Raten beglichen, und unser indischer Kunde hat sein Geld nach einigen Monaten erhalten.

 Fortsetzung und überraschendes Ende dieser Peripetie:

Etwas später wandte sich eine andere indische Firma an das Cabinet d’Ormane, da derselbe französische Importeur sich weigerte, ihm einen Betrag von 11.000 € zu zahlen. Ein Zufall, der gar nicht so unerwartet kam, denn der mit unserer Leistung zufriedene vorherige Gläubiger hatte ihm geraten, sich an das Cabinet d’Ormane zu wenden.

Sobald dieser Schuldner für diese neue Sache die letztmalige Aufforderung seitens des Cabinet d’Ormane erhielt, hat er den verlangten Betrag unverzüglich beglichen. Das nennt man Effizienz und Bekanntheitsgrad!

 Schlussfolgerung:

Aufgrund seiner nationalen und internationalen Erfahrung verfügt das Cabinet d’Ormane über alle juristischen und finanziellen Möglichkeiten, um die offenen Forderungen internationaler Kunden einzutreiben, die häufig durch die Entfernung oder die Komplexität der französischen

 Gesetzgebung entmutigt sind und zögern, diese Forderungen einzutreiben.

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