Ecrit par alexandre Gonzva
Publié dans Eine Geschichte der Beitreibung
8 Mai 2015
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Zwei jungen Modeschöpferinnen, die normalerweise von ihrem Distributor mit einem Prozentsatz vom Verkauf der von ihnen entworfenen Hochzeitskleider vergütet wurden, gelang es nicht, eine Umsatzmitteilung zu ihren Kleidern zu erhalten. Trotz mehrmaliger Mahnungen waren die Modeschöpferinnen deshalb nicht in der Lage, ihre Leistungen in Rechnung zu stellen und die ihnen geschuldeten Beträge einzufordern.
Sie übergaben deshalb diesen Rechtsstreit dem Cabinet d’Ormane, um ihre Gelder eintreiben zu lassen.
Das Cabinet d’Ormane konnte die blockierte Situation lösen, indem es den eigentlichen Entscheider ausfindig machte, der in der Zwischenzeit an einen anderen Betrieb versetzt worden war.Aufgrund seiner geografischen Entfernung hatte dieser die Angelegenheit wegen angeblicher Überlastung vernachlässigt.
Das Cabinet d’Ormane ließ nicht nach, bei der Finanzabteilung des Schuldners auf die Dringlichkeit der Bereinigung dieser Akte hinzuweisen, wenn er eine Überprüfung seiner Buchführung als Folge der Einschaltung des Handelsgerichts vermeiden wolle.
In weniger als 15 Tagen überwies der Leiter der Buchführung eine erste Anzahlung von 7500 Euro und legte die Umsatzzahlen vor. Er bat sogar um Übersendung einer ergänzenden Rechnung, um den Restbetrag zahlen zu können. Diese komplexe Angelegenheit konnte somit durch das Cabinet d’Ormane sehr schnell zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden.
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